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BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein

February 18, 2021

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Schrobenhausen – Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

 

Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) durch einheitliche gemischte Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. Auf Seiten der Altaktionäre haben sowohl die Familie Bauer (die zusammen derzeit 43,81 % der Aktien und Stimmrechte halten) als auch die Doblinger Beteiligung GmbH (die derzeit 19,84 % der Aktien und Stimmrechte hält) ihr Interesse bekundet, sich an der Kapitalerhöhung in wesentlichem Umfang zu beteiligen.

 

Die außerordentliche Hauptversammlung soll voraussichtlich am 31. März 2021 stattfinden. Die Gesellschaft wird nunmehr unverzüglich eine entsprechende Einberufungsbekanntmachung veröffentlichen. Es ist geplant, diese Hauptversammlung gemäß den Vorgaben der COVID-19-Gesetzgebung virtuell durchzuführen.

 

Durch die Kapitelerhöhung möchte die BAUER Aktiengesellschaft Ihre Eigenkapitalbasis erhöhen und die Bilanzrelationen weiter verbessern. Aufgrund eines größeren Verlustes im Geschäftsjahr 2019 (-36,6 Mio. EUR) sowie durch das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020, das nach heutigem Kenntnisstand entsprechend der letzten Prognose für das Nachsteuerergebnis – deutlich besser als im Vorjahr und besser als -20 Mio. EUR – beendet wurde, ist die Eigenkapitalquote zurückgegangen.

 

 

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

 

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.bauer.de/bauer_group/investor_relations/) kostenfrei erhältlich sein.

 

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

 

Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne des Artikels 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung sind.

 

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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

 

Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise 'erwarten', 'glauben', 'vorhersehen', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'werden', 'könnten', 'können' oder 'können unter Umständen' bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.

 

Ansprechpartner:Christopher WolfInvestor RelationsBAUER AktiengesellschaftBAUER-Straße 186529 SchrobenhausenTel.: +49 8252 97-1797E-Mail: investor.relations@bauer.de

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